In dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren des Sportschützenverbandes Rheinland-Pfalz (SSV-RLP) gegen den Deutschen Schützenbund (DSB) hat das Landgericht Mainz die im Dezember letzten Jahres gegen den DSB erwirkte einstweilige Verfügung aufgehoben.
Mit diesem Urteil ist die vom SSV-RLP gerichtlich erstrittene vorläufige Mitgliedschaft im DSB beendet.
Hierzu der DSB: http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/4841-Landgericht-Mainz-hebt-einstweilige-Verfuegung-auf/
Und der SSV-RLP: http://www.fsrlp.de/html/aktuelles.html
Eine Lösung des Problems liegt bis jetzt noch von keiner Seite vor!!!